Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 48/06

Tenor

Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 2006 (10 O 257/04) wird zurückgewiesen.

Das klagende Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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