Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 255-261/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin und der Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 03.07.2006 in der Fassung von sieben gesonderten Beschlüssen, Az. jeweils: - 4 O 236/05 -, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin und die Dritt-widerbeklagten zu 1) und 2).

Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.238,65 €.


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