Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 103/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juli 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 O 34/00 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteilsausspruch vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20% abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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