Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 26/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das am 23.12.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 45/04 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 Prozent und die Beklagte zu 80 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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