Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 W 75/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. November 2006 (5 OH 5/03) wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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