Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 207/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. September 2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (12 O 28/06) wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.