Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 173-175/07

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung und unter Verwerfung der

weitergehenden Beschwerde wird der Gegenstandswert für das

erstinstanzliche Verfahren hinsichtlich der Verfallsbeteiligten auf 15.000.000 €

festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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