Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 242/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 232/05 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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