Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 172/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.9.2006 (16 O 689/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst :

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, als Gesamtschuldner neben dem Beklagten zu 2. an die Klägerin 6.148,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9.12.2004 zu zahlen.

Die Gerichtskosten der ersten Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster Instanz tragen die Beklagten zu 73 % als Gesamtschuldner und im Übrigen der Beklagte zu 1.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 1.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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