Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 51/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.12.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 355/05 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.595,92 € nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2005 ab-züglich am 15.12.2005 gezahlter 12.000,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 54 %

der Klägerin und zu 46 % der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Rechtstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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