Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 267/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 8.11.2006 (25 O 503/02) abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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