Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 42/07

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.01.2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 81/06 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung 200.000 € und hinsichtlich der

Kostenerstattung 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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