Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 100/07

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 15/07 -teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung vom 11.01.2007 wird bestätigt, soweit damit Folgendes angeordnet worden ist:

Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

die Musikwerke

(Titel) (Interpret) (Komponist/Textdichter)

1.) Virus Lafee Arnz/Zimmermann

2.) Endless Love Jeanette Biedermann u.a.

3.) Dein ist mein ganzes Herz DJ R.O.C.K. Kunze

4.) Gheddo Eko Fresh feat. Bushido Eko Fresh / Bushido

5.) 54, 74, 90, 2010 Sportfreunde Stiller Brugger / Weber / Linhoff

6.) Unendlich Silbermond Kloss/Stolle/Stolle/Nowak

7.) Böörti Böörti Vogts Stefan Raab und die Bekloppten Raab

8.) Meer sein Silbermond Kloss/Stolle/Stolle/Nowak

9.) Prinzesschen Lafee Arnz/Zimmermann

10.) Heat of the Summer Jeanette Biedermann u.a.

11.) Rette mich Tokio Hotel Roth / Jost / Kaulitz

12.) Durch den Monsun Tokio Hotel Roth / Jost / Kaulitz

13.) Schrei Tokio Hotel Roth / Jost / Kaulitz

14.) Tonight Reamonn Garvey / Padotzke / Bossert / Gommeringer

als Datei seines Internetangebots www.s.de öffentlich zugänglich zu machen,

wenn das jeweilige Musikwerk über einen zu der Datei führenden Link in der unter www.s.org und/oder www.m.j ansteuerbaren Link-Sammlung abgerufen werden kann.

Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.


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