Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 10/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Wesel vom 16.Mai 2007 – 2 Lw 49/04 – wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen


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