Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 WF 212/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts

– Familiengericht – Bergisch Gladbach vom 29. Juli 2007 – 27 F 170/07 – dahin abgeändert, dass die im Rahmen der Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ausgesprochene Beschränkung „zu den Bedingungen eines hier zugelassenen Anwalts“ entfällt.


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