Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 82 Ss 154/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Aachen zurückverwiesen.


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