Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 46/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 349/03 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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