Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 48/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 25.07.2007 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20.06.2007 – 1 O 180/07 –, dem Senat vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 20.08.2007, wird zurückgewiesen.


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