Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 83 Ss-OWi 82/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Wipperfürth zurückverwiesen.


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