Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 118/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.05.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1029/06 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsanspruchs abzuwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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