Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 173/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. August 2006 ver-kündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 418/04 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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