Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 36/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.06.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 127 C 682/06 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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