Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 231/06

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.10.2006 – 4 T 239/06 – wird zurückgewiesen.


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