Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 1/07

Tenor

Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das am 06.12.2006 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 279/05 – auf die Berufung der Beklagten abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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