Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 145/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 06.08.2007, Az. 1 O 64/07, wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 84% und die Beklagten jeweils 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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