Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 W 5/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1) gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.12.2007 - 82 O 114/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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