Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 157/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2007 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 444/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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