Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 160/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juni 2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 43/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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