Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 57/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss des Rechtspflegers bei dem Landgericht Köln unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 5.7.2007 sind von der Antragstellerin € 975,-- (in Worten: Euro neunhundertfünfundsiebzig) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.08.2007 an Rechtsanwältin Dr. K. gem. § 126 ZPO zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: € 492,70.


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