Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 220/08

Tenor

Auf die weitere Beschwerde wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 5.3.2008 aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 17.1.2007 wie folgt abgeändert:

Zugunsten des Beschwerdeführers wird eine Vergütung von 389,76 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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