Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 130/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 880,08 € (2.100,00 € - 1.173,60 € x 95 %).


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