Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 UF 46/08

Tenor

Die befristete Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25.4.2008 gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 7.4.2008 - Az. 10 F 420/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Prozesskostenhilfeantrag der Antragsgegnerin für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.


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