Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 8/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 12.02.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 4 O 533/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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