Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 245/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. November 2007 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 324/04 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer, die jene selbst zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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