Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 243/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2007 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 490/05 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die jener selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.