Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 44/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14.07.2008 - 15 O 178/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert:

Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in F. auch insoweit bewilligt, als sie mit dem Antrag zu 1) Schadensersatz wegen eines entgangenen Schmerzensgeldanspruchs in Höhe bis zu 25.000,00 € begehrt.


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