Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 50/08
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 2. Mai 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 36/07 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
1
G r ü n d e
2Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil sowie die im heutigen Termin protokollierten Hinweise Bezug genommen.
3Berufungsstreitwert: bis 23.000,-- €
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 8 O 36/07 1x (nicht zugeordnet)