Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 28/09

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss II des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 18. April 2008 - 5 O 281/07 - wird unter Zurückweisung der soforti-gen Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Oktober 2007 sind von der Klägerin 888,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25. Oktober 2007 an den Beklagten zu 1) zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 54 % und der Beklagte zu 1) zu 46 %.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.635,66 €


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