Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 120/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Juni 2008 – 3 O 454/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 24.612,05 €


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