Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 134/08

Tenor

Die Berufungen der Kläger zu 38), 40), 69), 70) und 73) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.07.2008 werden zurückgewiesen.

 

Die Kosten der Berufungen tragen die Kläger zu 38), 40), 69), 70) und 73) sowie die Streithelferin zu je einem Sechstel.

 

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 590.00,00 € (Beschluss vom 12.11.2008).


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