Teilurteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 168/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. September 2008 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 357/06 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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