Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 10/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Einzelrichters der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.01.2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen, dem die erforderlichen Anordnungen übertragen werden.


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