Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 189/08

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichtes Aachen vom 16.10.2008 - 7 O 88/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

-ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO -


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