Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 5/09

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.01.2009 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 29.01.2009 - 15 O 454/08 - wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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