Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 202/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.03.2009 (15 O 461/08) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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