Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 20/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 9. Januar 2009 - 313 F 48/08 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 3.000,00 €


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