Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 168/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn – 45 F 159/08 AG Bonn – unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen für die Zeit ab Mai 2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

In Abänderung des am 28.10.2003 verkündeten Urteils des 4. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln - 4 UF 69/03 – zahlt der Kläger an die Beklagte von Mai 2009 bis Dezember 2009 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 1.044,00 €.

Ab Januar 2010 entfällt ein Unterhaltsanspruch der Beklagten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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