Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 303/09

Tenor

Der Haftbefehl des Amtsgerichts K. vom 18.01.2009 wird

aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin dem Angeklagten

entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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