Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 80/09

Tenor

Die Berufung des Antragstellers gegen das am 04.12.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl - 31 F 147/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller zu 7/10 und die Antragsgegnerin zu 3/10.


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