Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 25/09

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.02.2009 – 5 O 223/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

- Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO –


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